BVK Bildungsakademie
Provisionsrückforderungen und Stornoreserve - Rechte des Vermittlers
In Recht > Vertriebsrecht
- Ort: Live Online-Seminar
- Datum:
- Sprache: Deutsch
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Vielfach erhält ein Vermittler seine Provision vorschüssig gutgeschrieben, steht jedoch für den noch nicht ins Verdienen gebrachten Teil der Provision in der Stornohaftung. Eine Provisionsrückforderung seitens des Versicherers steht jedoch unter dem Vorbehalt des § 87a Abs. 3 HGB. Danach muss der Handelsvertreter eine Provision dann nicht zurückzahlen, wenn der Grund für die Stornierung durch ein Verhalten des Versicherers verursacht wurde.
Dies gilt insbesondere für die Zeit, wenn ein Handelsvertretervertrag beendet ist und der ausgeschiedene Vermittler selbst keine Nacharbeit stornogefährdeter Verträge mehr durchführen kann. Der Vortrag klärt über Rechte des Vermittlers und Pflichten des Versicherers auf und gibt Beispiele aus der Rechtsprechung.
Im Einzelnen werden Sie über folgende Inhalte informiert:
- Provisionsanspruch
- Provisionsrückbelastung
- Anforderungen an den Versicherer
- Stornoreserve (Einbehalt/Anforderungen)