Der Ausgleichsanspruch für Versicherungsvermittler - Dichtung und Wahrheit!
26.03.2025, 10:00 Uhr
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Für mehr als jeden dritten Vermittler hat eine Nachfolgeregelung eine große Bedeutung. Zunächst einmal ist dies für Versicherungsvertreter überraschend, weil mindestens in der Ausschließlichkeit die Regelung der Nachfolge in der Regel Aufgabe des Versicherers ist. Der Vertretervertrag endet mit dem Ausscheiden des bisherigen Agenturinhabers, und für die verbleibenden wirtschaftlichen Vorteile hat er grundsätzlich einen Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB gegen den Versicherer.
Ausschließlichkeitsvertreter übernehmen trotzdem in hohem Maß Verantwortung für eine gelungene Nachfolge. Grund dafür dürfte das Verantwortungsbewusstsein gegenüber den Kunden, den Mitarbeitern und der Versicherungsgesellschaft sein. Das oft enge Beziehungsnetzwerk eines Vertreters endet nicht zwingend mit seinem hauptberuflichen Vertretervertrag.
Inhalte:
Beendigung des Agenturvertrages
Betriebsaufgabe aus Altersgründen
Agenturübergabe an jüngere Familienangehörige
Gestaltungsmöglichkeiten der Agenturübergabe
Agenturübergabe an Dritte
Vom Versicherer geförderte Nachfolge
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