Verwendung von Kundendaten bei Vertragsende - Was ist zu beachten?
15.05.2024, 10:00 Uhr
40,00 € inkl. MwSt.
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Vergütungsmodelle von Versicherern sind für Versicherungsvermittler neu zu bewerten. Es gilt, Fehlanreize zu vermeiden, die im Hinblick auf § 48a VAG kritisch sein können. Vergütungen, die im Vertrieb gezahlt werden dürfen nicht mit der Pflicht, im bestmöglichen Interesse der Kunden zu handeln, kollidieren. Versicherungsunternehmen dürfen keine Vorkehrungen durch die Vertriebsvergütung, Verkaufsziele oder in anderer Weise treffen, durch die Anreize entweder für sie selbst oder für Versicherungsvermittler geschaffen werden könnten, einem Kunden ein bestimmtes Versicherungsprodukt zu empfehlen.
Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben wird das Kundeninteresse in den Vordergrund gestellt, Fehlanreize bei Vergütungssystemen sollen vermieden werden.
Wie reagiert die Praxis und welche Auswirkungen bestehen auf etablierte Provisionsregelungen?
Im Einzelnen werden folgende Themenbereiche angesprochen:
Inhalte
- Vertriebsvergütung und Vermeidung von Interessenkonflikten
- Fehlanreize in Vergütungsregelungen
- Provisionen für Vermittler und BaFin-Rundschreiben 11/2018
- Können bestehende Provisionsregelungen verändert werden?
- Wie sieht es mit Bonifikationen und Zuschüssen aus?
- Ausblicke
Wir haben festgestellt, dass Ihre Uhrzeit von der voreingestellten Zeitzone (MEZ) abweicht.
Vielleicht ist Ihre Computer-Uhr anders eingestellt oder Sie befinden sich in einer anderen Zeitzone?
Folgende Zeitzonen haben wir als Vorschlag für Sie bestimmt:
Passende Zeitzonen
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